Satzung
Sportverein Eintracht Oppenhausen e.V.
§ 1
Name und Sitz
- Der am 10. Juli 1949 in Oppenhausen gegründete Verein führt den Namen "Sportverein Eintracht Oppenhausen e.V." - (SV Eintracht Oppenhausen e.V.) Er steht in der Tradition des am 1. April 1912 gegründeten Turnvereins Eintracht Oppenhausen.
- Der Sitz des Vereins ist in 56154 Boppard-Oppenhausen.
- Die Vereinsfarben sind rot-weiß.
- Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e.V. und der Landesfachverbände, deren Sportarten im Verein wettkampfmäßig betrieben werden.
§ 2
Zweck und Ziele
- Der SV Eintracht Oppenhausen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen nach den Grundsätzen des Amateursports.
- Der Verein fühlt sich weiterhin dem Gemeinwohl in sozialer und kultureller Hinsicht sowie den allgemeinen demokratischen Grundsätzen verpflichtet.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.